Publikationsausschuss
Zur Weiterentwicklung ihrer Veröffentlichungspraxis allgemein und im Rahmen von Telota insbesondere der elektronischen Publikation (Open Access) wurde an der BBAW der Publikationsausschuss eingesetzt, der sich vor allem um Verlagsverträge und damit zusammenhängenden Fragen kümmert.
Im ersten Jahr seit der Neueinsetzung des Publikationsausschusses am 18.1.2007 hat sich dieser zunächst der Aufgabe gewidmet, die Eckpunkte einer modernen Publikationsstrategie der BBAW zu formulieren. Auf diesen aufbauend hat er dann Musterformulierungen für Verlagsverträge sowie Autorenverträge zusammengestellt. Sie sollen es erleichtern, die Positionen der BBAW bei Verhandlungen mit Verlagen umzusetzen, die Rechtegewährung an Verlage zu vereinheitlichen und eine sichtbare, allgemein zugängliche Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse der BBAW zu gewährleisten.
In den vom Publikationsausschuss formulierten Eckpunkten für die Gestaltung von Verlagsverträgen wird insbesonders auf die selektive Rechteübertragng, den Rückfall von rechten, die Kündigungsoption und Vorgaben für das Erscheinungsbild von Publikationen eingegangen.
Um in Übereinstimmung mit der Berliner Erklärung zum Open Access die freie, öffentliche Zugänglichkeit ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse zu gewährleisten, stehen der BBAW für die elektronische Publikation ihrer Arbeiten ihre Webseite sowie der edoc-Server zur Verfügung, auf denen Text- und Bilddokumente eingestellt und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Akademiemitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird empfohlen, auch im Falle eigener Autorenverträge mit Verlagen ihre elektronischen Rechte zu wahren. Die genannten Vertragsmuster und Eckpunkte können auch dabei behilflich sein. Die Akademie bittet, für die elektronische Publikation solcher eigenen Veröffentlichungen ebenfalls den edoc-Server der Akademie als einen kostenfreien und langfristig sicheren Zugang zu nutzen.
Neben der beschriebenen Grundsatzarbeit hat sich der Publikationsausschuss mit einer Vielzahl von gerade anstehenden Verlagsverträgen befasst. In Zukunft wird die Hauptaufgabe des Ausschusses neben der abschließenden Überprüfung von Verträgen in der Beratung bei zukünftigen Vertragsabschlüssen sowie bei der Nutzung der elektronischen Rechte bestehen.
Im ersten Jahr seit der Neueinsetzung des Publikationsausschusses am 18.1.2007 hat sich dieser zunächst der Aufgabe gewidmet, die Eckpunkte einer modernen Publikationsstrategie der BBAW zu formulieren. Auf diesen aufbauend hat er dann Musterformulierungen für Verlagsverträge sowie Autorenverträge zusammengestellt. Sie sollen es erleichtern, die Positionen der BBAW bei Verhandlungen mit Verlagen umzusetzen, die Rechtegewährung an Verlage zu vereinheitlichen und eine sichtbare, allgemein zugängliche Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse der BBAW zu gewährleisten.
In den vom Publikationsausschuss formulierten Eckpunkten für die Gestaltung von Verlagsverträgen wird insbesonders auf die selektive Rechteübertragng, den Rückfall von rechten, die Kündigungsoption und Vorgaben für das Erscheinungsbild von Publikationen eingegangen.
Um in Übereinstimmung mit der Berliner Erklärung zum Open Access die freie, öffentliche Zugänglichkeit ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse zu gewährleisten, stehen der BBAW für die elektronische Publikation ihrer Arbeiten ihre Webseite sowie der edoc-Server zur Verfügung, auf denen Text- und Bilddokumente eingestellt und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Akademiemitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird empfohlen, auch im Falle eigener Autorenverträge mit Verlagen ihre elektronischen Rechte zu wahren. Die genannten Vertragsmuster und Eckpunkte können auch dabei behilflich sein. Die Akademie bittet, für die elektronische Publikation solcher eigenen Veröffentlichungen ebenfalls den edoc-Server der Akademie als einen kostenfreien und langfristig sicheren Zugang zu nutzen.
Neben der beschriebenen Grundsatzarbeit hat sich der Publikationsausschuss mit einer Vielzahl von gerade anstehenden Verlagsverträgen befasst. In Zukunft wird die Hauptaufgabe des Ausschusses neben der abschließenden Überprüfung von Verträgen in der Beratung bei zukünftigen Vertragsabschlüssen sowie bei der Nutzung der elektronischen Rechte bestehen.
Mitglieder des Publikationsausschusses
- Prof. Dr. Siegfried Grossmann (OM) (Leitung),
- Prof. Dr. Bernd Seidensticker (OM).
- Dr. Bärbel Holtz,
- Dr. Wolf-Hagen Krauth,
- Winnetou Sosa.
